
Die Fischstrecke, Revier Ybbs BI/1-I, beginnt bei der Hauslauerbrücke flußab und endet 300m vor der sogenannten „Hohen Brücke“ und ist durch Grenztafeln gekennzeichnet. Das neu geschaffene Umgehungsgerinne linksufrig liegt im Revier und darf mit befischt werden.
Generell ist nur das Fischen mit der Fliege ohne Widerhaken erlaubt. Ab Oktober bis Ende Februar darf im gesamten Revier mit (entsprechend großem) Kunstköder und Spinnrute auf Huchen und Hecht geangelt werden. Die Verwendung von Einzelhaken (Gummifisch) wird dabei empfohlen.
In den Stauräumen Haslauer Brücke bis 1. Wehr, sowie Zillenplatz FF Euratsfeld bis zum 2. Wehr darf auf Friedfische (Aitel, Karpfen,..) das Jahr über mit entsprechend selektivem Köder (Hartmais, Kirsche,..) und 1 Friedfischrute oder einer Spinnrute mit Einzelhaken geangelt werden. Die Wathose ist erlaubt.
Entnahme:
Pro Angeltag dürfen maximal 3 Salmoniden entnommen werden. Die entnommenen Fische sind spätestens am Ende des Angeltages in die Fangstatistik einzutragen (seitens des Revierausschusses verpflichtend!!). Dabei sind die Fischart und die Totallänge anzuführen.
Grundsätzlich gelten Schonzeiten und Brittelmaße laut NÖ Fischereigesetz. Darüber hinaus sind folgende Regelungen einzuhalten:
Schonzeit | |
|---|---|
Äsche | ganzjährig geschont |
Bachforelle - 30 cm | 16. September – 15. März/ 10 Stk/Jahr |
Huchen - 100 cm | 1. März – 31. Mai/ 1 Stk/ Jahr |
Jahreskarte:
Die Jahreskarte ist zu einem Preis von € 450,- erhältlich und ermächtigt zur Ausübung der Fischerei gemäß Fischereiordnung im entsprechenden Kalenderjahr. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar.
Gasttageskarte:
Die Gastkarte ist zu einem Preis von € 35,- erhältlich.
Der Gast darf max. 3 Salmoniden, davon 1 Bachforelle entnehmen. Die Entnahme eines Huchens ist nicht gestattet.
Für Anfragen und nähere Infos:
Christian Mitterlehner, 0676/ 88 591 221